Vorsorge & Vertretung

Viele Menschen haben den Wunsch nach selbstständiger Regelung ihrer zukünftigen Verhältnisse, auch wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind (z.B. Versicherungsangelegenheiten, Verträge oder auch Ablehnung von medizinischen Behandlungen). Hierüber kann Vorsorge getroffen werden.

  • Vorsorgevollmacht
    Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie bestimmte Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
    Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht kann im Regelfall die Bestellung eines Erwachsenenvertreters verhindern.
    Sie können selbst bestimmen:

    1. Wer für Sie Entscheidungen treffen kann;
    2. Welche Entscheidungen für Sie getroffen werden dürfen (z.B. Erledigung von Bankgeschäften, Versicherungsangelegenheiten, Stellung von Pensions- und Pflegegeldanträgen, Grundstücksangelegenheiten, aber auch Entscheidungen über medizinische Behandlungen, …).
  • Gesetzliche Erwachsenenvertretung

    Die nächsten Angehörigen, zu denen im Regelfall ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, können für Sie die Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens besorgen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind.

  • Gerichtliche Erwachsenenvertretung

    Ein solcher Erwachsenenvertreter, der vom Gericht bestellt wird, kann alle Ihre Angelegenheiten besorgen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind (und keine Vorsorgevollmacht errichtet haben).

  • Patientenverfügung

    Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie selbst, welche medizinische Behandlungen Sie im Krankheitsfall ablehnen und nicht erhalten wollen.

    Wenn Sie nicht bestimmt haben, wer für Sie Entscheidungen treffen darf, und Sie selbst diese Entscheidungen nicht mehr treffen können, dann wird dies entweder durch Ihre nächsten Angehörigen (Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens) oder durch einen Erwachsenenvertreter besorgt.

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