Was wir für Sie tun.

Ihre Rechtssicherheit ist uns das Wichtigste – und schließlich die Grundlage unseres Berufes. Darum nehmen wir uns auch ausreichend Zeit, um gemeinsam mit Ihnen Ihr Anliegen, Ihre Bedürfnisse und Ihre Möglichkeiten zu erörtern.

Ob Sie ein Unternehmen (um)gründen, eine Immobilien kaufen oder verschenken möchten, eine Grundstücksteilung im Sinn haben, ein Testament oder sonstige Vorsorgemaßnahmen treffen wollen: Wir beraten Sie objektiv und unparteiisch, rasch und kompetent. Und bis zu einer halben Stunde bei der ersten Rechtsauskunft übrigens kostenlos.

Wir beraten Sie gerne in allen rechtlichen und erstellen für Sie Ihren ganz individuellen Vertrag nach Ihren Bedürfnissen.
Dabei übernehmen wir für Sie die gesamte Abwicklung – vom Erstgespräch zur Erstellung der Urkunde/Beglaubigung ihrer Unterschriften bis zur Eintragung ins Grundbuch.Sie haben einen Ansprechpartner und können alle Anliegen direkt in unserer Kanzlei regeln und haben nicht mehrere Wege auf sich zu nehmen.
  • Kaufverträge
  • Schenkungsverträge
  • Übergabsverträge
  • Tauschverträge
  • Miet- und Pachtverträge
  • Grundstückteilungen
  • Wohnungseigentumsverträge
  • Vertretung in Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Verträge für Bauträger
  • Errichtung von Pfand- und Darlehensurkunden
  • Treuhandschaften
  • alle Grundbuchgeschäfte
  • amtliche beglaubigte Grundbuchauszüge
Viele Menschen haben den Wunsch, zu Lebzeiten zu bestimmen, was mit ihrem Vermögen nach ihrem Ableben geschehen soll. Mit Hilfe Ihres Notars kann vorgesorgt werden.

Die Erstellung eines Testamentes kann aufwendige und teure Prozesse verhindern. Bei der Erstellung Ihres Testamentes achten wir vor allem auf:

  • Die klare Formulierung, aus der die Absichten des Testamentserrichters klar hervorgehen.
  • Die Einhaltung der für die Gültigkeit des Testamentes vorgeschriebenen Form.
  • Die Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen, wie z.B. spätere Zahlungspflicht, Reduktion der Pflichtteilsanspruchs, etc.
  • Die steuerlichen Auswirkungen der getroffenen Verfügungen.
  • Errichtung von Erb- bzw. Pflichtteilsverzichtsverträgen
  • Die sichere Verwahrung des Originals und die Registrierung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister.
Mit dem Ableben einer Person sind vom Gesetzgeber gewisse Abläufe vorgegeben. Wir begleiten Sie gerne dabei. Damit alles reibungslos verläuft, ist unsere Kanzlei bemüht, die Nachlassregulierung so unkompliziert wie möglich zu gestalten.

  • Verlassenschaftsabhandlung
  • Vertretung von Parteien in Verlassenschaftsverfahren
  • Rechtsberatung
  • Kuratortätigkeiten
  • Veräußerung von Liegenschaften aus der Verlassenschaft
  • Einholung der notwendigen behördlichen und gerichtlichen Bewilligungen
  • Steuerliche Abwicklung von Nachlassliegenschaften
  • Grundbücherliche Durchführung
Viele Menschen haben den Wunsch nach selbstständiger Regelung ihrer zukünftigen Verhältnisse, auch wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind (z.B. Versicherungsangelegenheiten, Verträge oder auch Ablehnung von medizinischen Behandlungen). Hierüber kann Vorsorge getroffen werden.

  • Vorsorgevollmacht
    Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie bestimmte Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
    Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht kann im Regelfall die Bestellung eines Erwachsenenvertreters verhindern.
    Sie können selbst bestimmen:
    1. Wer für Sie Entscheidungen treffen kann;
    2. Welche Entscheidungen für Sie getroffen werden dürfen (z.B. Erledigung von Bankgeschäften, Versicherungsangelegenheiten, Stellung von Pensions- und Pflegegeldanträgen, Grundstücksangelegenheiten, aber auch Entscheidungen über medizinische Behandlungen, …).
  • Gesetzliche Erwachsenenvertretung
    Die nächsten Angehörigen, zu denen im Regelfall ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, können für Sie die Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens besorgen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind.
  • Gerichtliche ErwachsenenvertretungEin solcher Erwachsenenvertreter, der vom Gericht bestellt wird, kann alle Ihre Angelegenheiten besorgen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind (und keine Vorsorgevollmacht errichtet haben).
  • PatientenverfügungMit einer Patientenverfügung bestimmen Sie selbst, welche medizinische Behandlungen Sie im Krankheitsfall ablehnen und nicht erhalten wollen.Wenn Sie nicht bestimmt haben, wer für Sie Entscheidungen treffen darf, und Sie selbst diese Entscheidungen nicht mehr treffen können, dann wird dies entweder durch Ihre nächsten Angehörigen (Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens) oder durch einen Erwachsenenvertreter besorgt.
Wir beraten Sie gerne in allen familienrechtlichen und steuerlichen Fragen und erstellen für Sie Ihren ganz individuellen Vertrag nach Ihren Bedürfnissen.

  • Notarieller Ehevertrag (zur Regelung der Vermögensverhältnisse)
  • Ehevereinbarungen
  • Vereinbarungen für Lebensgemeinschaften (Partnerschaftsvertrag)
  • Scheidungsvereinbarung
  • Adoptionsverträge
  • Zustimmungserklärungen nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz

Ob alleine oder mit Partnern, ob kleines, mittelständiges Unternehmen oder großer Konzern; von der Gründung bis zu Übergabe, begleiten wir Sie gerne. Wir bieten Ihnen als objektiver und erfahrener Berater umfassende Rechtsdienstleistungen für Ihr Unternehmen an und beraten Sie und Ihr Unternehmen in allen Phasen. Wir verfassen alle notwendigen Urkunden und Eingaben, erledigen alle Schritte für Sie und übermitteln alles Notwendige dem Firmenbuchgericht.
Notariat Winsauer, Betrieb und Unternehmen, Leistungen

  • Beratung und Information in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen
  • Gründung, Umgründung von Unternehmen
    Insbesondere Personen- und Kapitalgesellschaften (z.B. e.U. OG, KG, GmbH, AGSE, Privatstiftungenusw.) einschließlich verwaltungsrechtlicher Fragen (z.B. Bestellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers)
  • Unternehmensnachfolge
  • Vertretung in Gesellschaftsversammlungen
  • Beurkundung von General- und Hauptversammlungen
  • amtliche Firmenbuchauszüge und Einsicht ins Firmenbuch
  • Gründung von Privatstiftungen
  • Vertretungen von Privatstiftungen
  • Gewerberecht