Eine Treuhandschaft kann der Absicherung verschiedener Interessen dienen und Beteiligte vor unliebsamen Überraschungen schützen. Der Kaufpreis sollte deshalb, insbesondere bei Liegenschaftstransaktionen, zur Absicherung beider Seiten auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden. Übernimmt einNotar eine derartige Treuhandschaft, wird diese im Treuhandregister des österreichischen Notariats erfasst. Die Auszahlung des Kaufpreises durch den Notar (als Treuhänder) an den Verkäufer hat erst dann zu erfolgen, wenn alle vereinbarten Bedingungen zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Kaufvertrages erfüllt sind, etwa die Lastenfreistellung des Objektes und die Eintragung des Käufers – allenfalls auch der Finanzierungsbank – im Grundbuch. Für den Käufer geht es bei der Treuhandschaft in der Regel darum, dass erst, wenn er selbst schon (lastenfrei) im Grundbuch eingetragen ist, der Kaufpreis an den Verkäufer ausgezahlt wird. Der Verkäufer umgekehrt soll abgesichert werden, dass das Geld auch tatsächlich hinterlegt ist und nach Erfüllung der Bedingungen an ihn überwiesen wird.
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