Besonders wichtige Rechtsgeschäfte müssen vor dem Notar abgewickelt werden. Dazu gehören gewisse Schenkungsverträge, Erb- und Pflichtteilverzichtsverträge oder Verträge, die die Aufteilung von Ersparnissen oder Wohnungseigentum im Falle einer Trennung von Ehepartnern oder einer eingetragenen Partnerschaft betreffen. Dies stellt insbesondere sicher, dass alle gleichzeitig über die Rechte und Pflichten informiert sind.

Zur Durchführung von Verlassenschaftsvefahren sind die Notare als Gerichtskommsisäre von Gesetzes wegen zuständig, wie insbesondere Todesfallaufnahme, Inventarserrichtung, Zustellungen.

Unternehmensrechtlich müssen Statuten und Gesellschaftsverträge oder auch Verträge im Zusammenhang mit Umgründungen von Kapitalgesellschaften sowie Abtretungsverträge von Anteilen einer GmbH vor einem Notar errichtet werden.

Wenn eine Urkunde die Eintragung ins Grundbuch bewirken soll, müssen die Unterschriften der Vertragsparteien bzw. des Erklärenden beglaubigt werden. Auch bei zahlreichen Anträgen für das Firmenbuch braucht es eine notarielle Beglaubigung, um mittels Identitätsprüfung die Qualität und Sicherheit des Grund- bzw. Firmenbuchs sicherzustellen.